werner2k schrieb am 10.10.2023 15:24:
wir können das gerne ausjudizieren - mein Anwalt freut sich über sowas.
Die Verhetzung muß im übrigen eine Bewertung und nicht eine Tatsachenbeschreibung enthalten.
Sie beschreiben keine Tatsachen sie rufen dazu auf. Tatsachen können sie erst beschreiben wenn sie passiert sind. Sie rufen zu Mord und Vertreibung auf!