respicefinem schrieb am 09.10.2023 18:37:
mouse-net schrieb am 09.10.2023 18:07:
Leider doch.
Die Hamas kann sich ergeben und die Kriegshandlungen einstellen.
Sie haben die Wahl.Die Vorstellung, man müsse ein Land, dass einem Schlächter schickt (und feiert), die junge Menschen auf einem Musikfest massakrieren und dann halbnackt in den Straßen von Gaza einer johlenden Menge präsentieren, nach wie vor mit allem Lebensnotwendigen versorgen, ist schon einigermaßen speziell.
Ja, bestimmt ist vielen Einwohner von Gaza dabei nicht wohl gewesen. Hoffe ich zumindest.
Sie rechtfertigen ein Kriegsverbrechen:
https://dejure.org/gesetze/VStGB/11.html
§ 11
Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung
(1) 1Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt1. mit militärischen Mitteln einen Angriff gegen die Zivilbevölkerung als solche oder gegen einzelne Zivilpersonen richtet, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen,
....
5.das Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung einsetzt, indem er ihnen die für sie lebensnotwendigen Gegenstände vorenthält oder Hilfslieferungen unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht behindert,
6. als Befehlshaber anordnet oder androht, dass kein Pardon gegeben wird, oder
7. einen Angehörigen der gegnerischen Streitkräfte oder einen Kämpfer der gegnerischen Partei meuchlerisch tötet oder verwundet,
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. 2In minder schweren Fällen der Nummer 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.