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Avatar von werner2k
  • werner2k

56 Beiträge seit 12.10.2022

Re: Talionsrecht und -unrecht

Falsch - die Genfer Konvention gilt zum einen nur für reguläre Truppen, zum anderen ist die Möglichkeit der Vergeltung falls der Gegner sich nicht daran hält, Teil der Konvention.
Kein Staat hätte sie unterschrieben, wenn die Konvention den Kampf mit gefesselten Händen bedeuten würde.

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