Römische Statut Art 8 Abs 2b Kriegsverbrechen:
b) andere schwere Verstöße gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des Völkerrechts im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche, nämlich jede der folgenden Handlungen:
[...]
xxv) das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegführung durch das Vorenthalten der für sie lebensnotwendigen Gegenstände, einschließlich der vorsätzlichen Behinderung von Hilfslieferungen, wie sie nach den Genfer Abkommen vorgesehen sind;
https://www.un.org/depts/german/internatrecht/roemstat1.html#T28
Wobei, wenn man die Liste der vorhergehenden Punkte, und punkte unter 2a) so durchsieht, und nur das jenige nimmt, was bislang bekannt ist ....Papier ist geduldig...
Ergänzung: Römisches Statut Vertragsstaaten:
Die US-Regierung unterzeichnete im Jahr 2000 das Statut des IStGH. Präsident Bill Clinton argumentierte aber zugleich, dass er das Rom-Statut nicht ratifizieren wolle, solange den USA keine ausreichende Möglichkeit geboten würde, den Internationalen Strafgerichtshof und dessen Funktionsweise über einen längeren Zeitraum zu überprüfen.[4] 2002 erklärte die US-Regierung die völkerrechtlich unübliche, aber zulässige Rücknahme der Unterzeichnung und setzte zudem am 2. August 2002 den American Service-Members’ Protection Act zum Schutz von US-Bürgern vor dem IStGH in Kraft. Israel schloss sich dem Verhalten der USA an und nahm seine Unterzeichnung ebenfalls nachträglich zurück.
https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misches_Statut_des_Internationalen_Strafgerichtshofs#Vertragsstaaten
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