Ich halte mich hier raus. Die Politiker sind sehr wohl in der Lage, sich selbst zu schützen.
Der neue § 188 StGB:
Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Klassische Majestätsbeleidigung, nur dass es hier ganz viele Majestäten zu schützen gibt.