Dank dem "Majestätsbeleidigungsparagraphen" § 188 StGB reichen für im öffentlichen Leben stehende Personen, insbesondere Politiker, inzwischen auch schon Worte aus um vor Gericht gezerrt zu werden. Bisher zwar ohne Erfolg für die Ankläger (Habeck, Lang etc.), aber bei Bedarf wird das Gesetz halt nochmal "nachgeschärft".