realPerry schrieb am 08.05.2024 10:57:
Es kommt auf die Worte an. Wenn die Worte (wie Drohungen) dazu führen, dass die Peron nicht mehr ohne weiteres in der öffenltliche Wirken zu können, dann kann es zu einer Strafe kommen.
§ 188 StGB: "... und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe"
Mit dieser Gummidefinition kann man als betroffene Person im Prinzip aber erstmal jeden vor Gericht zerren. Das muss nicht mal eine Drohung sein, da reicht es schon aus wenn man die Person für einen Vollidioten hält. Oder anmerkt das es Wirtschaftsminister gibt, die auf Grund von äußerst schlecht sitzenden Anzügen und ungepflegtem Erscheinungsbild "in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würden".
Solche Kritik müssen Personen des öffentlichen Lebens aushalten können.