Diesen Anlass herzunehmen, um ein Sonderrecht für Politiker zu schaffen (obwohl, hat man mit dem § 188 ja schon) ist verurteilenswert. Jeder Bürger hat das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden - ohne Ansehen der Person!
Diesen Anlass herzunehmen, um ein Sonderrecht für Politiker zu schaffen (obwohl, hat man mit dem § 188 ja schon) ist verurteilenswert. Jeder Bürger hat das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden - ohne Ansehen der Person!