Leistungen, die medizinisch notwendig sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden.
sowie
Leistungen, deren Wirksamkeit über den Placeboeffekt hinaus nicht wissenschaftlich bewiesen wurde, werden nicht von der Solidargemeinschaft übernommen.
Das ist der aktuelle Stand des Grundsatzprogramms.
Anfang 2020 wurde der erste Teil beschlossen, November 2020 mit dem Zusatz verschärft.