Lügen sind erstmal Meinungsäusserungen, weil es im Einzelfall schwierig ist, dem Lügner bewusste Täuschung und/oder Arglist nachzuweisen. Es könnte sich auch schlicht um Unkenntnis handeln.
Wer Lügen erkennt, darf gerne seine Korrektur dazusetzen.
Es gibt zwei Grenzen für öffentliche Äusserungen, die ich als sinnvoll erachte. Die Erste betrifft strafbare Beleidigungen einer Person, die Zweite Anstiftung zu Verbrechen, insbesondere Verbrechen gegen die Menschheit. Für beide Fälle gibt es aber entsprechende Gesetze, so dass gegen derlei Äusserungen auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden kann.