würden die BLM-Straftäter und Schwerenöter der wochenlangen Kravalle mit massiven Sachschäden ebenso belangt.
Ah, und wo und wann genau haben die die zitierte seditious conspiracy begangen? Vor den Wahllokalen beim Stimmenauszählen? Im State Capitol von Michigan?
Das US-Recht trennt spontane Sachbeschädigung an Privateigentum und vorbereitete Sachbeschädigung an öffentlichem/Staatseigentum extrem strikt. Das ist noch nicht mal derselbe Abschnitt des Strafgesetzbuchs; das ist noch nicht mal dasselbe Gesetzbuch. (Sachbeschädigung an Privateigentum - oder wie es technisch heißt "Unfug" (Mischief), also eine fremde Sache nicht bestimmungsgemäß verwenden, so dass sie Schaden nimmt - ist kein Bundesverbrechen)
Dass sich in beiden Fällen um ein Rudel von Tätern gehandelt hat, ist für dich das entscheidende Kriterium, aber im US-Recht spielt das einfach gar keine Rolle.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.01.2021 22:13).