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Avatar von st.sch.
  • st.sch.

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2012

Nein, denn DAS hatte ich im Blick

Du hast vergessen den 2. Satz zu markieren

Nein, das habe ich nicht, denn ich habe ja markiert "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" denn dieser Passus meint, vielfach bekräftigt durch Rechtswissenschaftler, das Widerstand nur dann legitim ist wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist (genau der REchtsweg der in Abs. (2) angesprochen ist) und genau dieser Fall liegt in den USA derzeitig vor, denn die WAhlfälschungen wurden jurustisch unter den Tisch gekehrt.

Falls hier jemand spoitzfindig sein will, ich habe bereits geschrieben das ich hier nur Vergleiche ziehe und nicht so tue als gelte das deutsche Grundgesetz in den USA.

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