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  • Schreiber_Georg

mehr als 1000 Beiträge seit 15.10.2017

Re: Nein, denn DAS hatte ich im Blick

Porcupine17 schrieb am 16.01.2021 14:52:

st.sch. schrieb am 16.01.2021 14:24:

Du hast vergessen den 2. Satz zu markieren

Nein, das habe ich nicht, denn ich habe ja markiert "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" denn dieser Passus meint, vielfach bekräftigt durch Rechtswissenschaftler, das Widerstand nur dann legitim ist wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist (genau der REchtsweg der in Abs. (2) angesprochen ist) und genau dieser Fall liegt in den USA derzeitig vor, denn die WAhlfälschungen wurden jurustisch unter den Tisch gekehrt.

Falls hier jemand spoitzfindig sein will, ich habe bereits geschrieben das ich hier nur Vergleiche ziehe und nicht so tue als gelte das deutsche Grundgesetz in den USA.

Du meinst juristische Spitzfindigkeiten wie bei Leuten denen nach der Wahl einfällt das sie das seit über einem Jahr geltende Briefwahlgesetz in Pennsylvannia klagen wollen (Spitzfindigkeit: dazu hattet ihr vor der Wahl genug Gelegenheit)?

Oder die Leute aus Texas welche das Wahlergebnis von Georgia annullieren wollten weil sie es besser wussten als der dortige Wahlleiter und Trumpunterstützer Raffensperger? (Spitzfindigkeit: das müssen die Gerichte in Georgia entscheiden und die sehen keine Beweise).

Unnötig zu sagen das es zig Klagen gab die verhandelt wurden aber keine ernstzunehmenden Beweise vorgebracht werden - das ernstzunehmendste waren Wahlbeobachter die ihrer Meinung nach nicht nah genug ran durften.

Was mit der Infektionsgefahr bzgl. Corona begründet war...und das kann ich Ihnen versichern, jeder Kollege, der näher als 1,5 m an mich herankommt, den schicke ich entschieden auf Distanz.

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