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  • sigmaphase

4 Beiträge seit 03.09.2019

Re: Freedom of speech hat Trump ohne Zweifel

der baldige Ex Potus Trump hat die Freiheit der Rede, deren Verbreitung an seine Meinungsakzeptoren ihm aber durch Tec-Unternehmen verwehrt wurde.
Somit haben wir (in den USA so wie auch bei uns) den Präzedenzfall, daß private Organe berechtigt sind, Zensur auszuüben und Meinungen zu unterdrücken.
Und sich der Staat dort wie hier da raushält oder raushalten will. Ich sehe nix an Trumps Reden, die strafrechtlich relevant sind.
Und Unverschämtheiten sind 1. Ansichtsache und 2. meist nicht strafbewehrt. Aber wenn doch, sollten da Richter drüber entscheiden und nicht Privatunternehmen. Aber nicht so wie (bei uns) das Herr Maas (der ist wirklich Jurist!) und sein Adlatus Billen ausgeknobelt haben. Die Sperrung (politischer) mißliebiger Beiträge sind klare Zensur und undemokratisch. Anscheinend sieht jetzt auch die Frau Bundeskanzlerin die Gefahr - denn das Wahlpendel kann auch mal auf die andere Seite schwingen. Feldmarschall Idi Amin hat zur freien Meinungsäußerung das Passende dazu gesagt.

https://www.achgut.com/artikel/der_internet_putsch

https://www.welt.de/politik/deutschland/article224127744/Donald-Trump-Was-Merkel-ueber-seine-Twitter-Sperre-denkt.html

https://www.danisch.de/blog/2017/06/09/drei-veranstaltungen-und-ein-offenbarungseid/
Zitat; Das muss man sich mal klarmachen, was für ein Wahnsinn da im Bundesjustizministerium läuft:

Die bauen da ein absolutes Schrott-Gesetz, katastrophal fehlerhaft, und die ganze Konstruktion beruht allein auf den AGB von Facebook.

Rechtsweg, Unschuldsvermutung, Richtervorbehalt, Gewaltmonopol, gibt es alles nicht, weil in den AGB von Facebook steht, dass sie ja sowieso alles löschen können.

Wie kann man denn so einen Schwachsinn zum Gesetz machen?

Und schlimmer: Wie kann man Leute, die so einen Schwachsinn produzieren, zu Justizminister und Staatssekretär machen?

Geht das ganze Gesetz nur um Facebook? Wäre unzulässig, Gesetze dürfen keine Einzelfälle regeln.

Was wäre, wenn Facebook zufällig andere AGB hätte? Oder diese ändert? Oder diese unzulässig wären?

Oder andere Firmen mit anderen AGB am Markt auftreten?

[Nachtrag: Und die Aussage Billens, dass es ja nur um strafbare Inhalte und nicht um diffusen „Hass“ ginge, ist damit natürlich auch Bullshit, denn damit hat er ja zugegeben, dass mehr als nur das „Strafbare“ gelöscht wird, dass da ganz bewusst mehr gelöscht werden soll. ]

Also sowas habe ich noch nicht erlebt, dass ein Gesetz, das massiv in Grundrechte eingreift, allein auf den AGB einer amerikanischen Firma aufgesetzt wird und nur darauf basiert.

Die geben nicht nur die Entscheidung über Strafbarkeit an Facebook ab, die geben im Prinzip die ganze Regierungstätigkeit und Gesetzgebung an Facebook ab. Nicht mehr Gesetze sollen normieren, sondern die AGB von Facebook. Schönling Minister von den Maasanzügen will damit selbst nichts zu tun haben. Soweit sind wir schon, dass hier – dank eines SPD-Ministers – die Gesetzgebung durch einen amerikanischen Konzern per AGB passiert, und auch nur noch Facebook verantwortlich ist. Rechtsweg? Gibt’s auch nicht mehr. Gibt eine Beschwerdeabteilung bei Facebook, die soll an die Stelle von Gerichten treten.

Wer hat den eigentlich zum Justizminister gemacht?

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