Schreiber_Georg schrieb am 16.01.2021 19:21:
Alfons T. McGollum schrieb am 16.01.2021 18:33:
Artikelzitat:
Sullivan war auch mit seiner Kamera anwesend als der tödliche Schuss auf Ashli Babbitt, eine Anhängerin des QAnon-Kults, fiel.
Und die Tötung von Ashli Babbit sieht für mich nach Nichtbeherrschung des Eskalationsmanagements durch die US-Polizei beim Umgang mit nicht bewaffneten Protestierenden aus:
1) Präsentation der Schusswaffe - ist bedingt erfolgt.
2) Kommunikation der Schießabsicht mündlich und durch Abgabe von Warnschüssen - Fehlanzeige.
3) Das Zielen auf die Beine als Risikominderungsmaßnahme für die anzuschießende Person - Fehlanzeige.
Was will uns ihr Beitrag sagen?
1. Sie definieren Notwehr und das Recht, so wie es Ihnen passt.
In den USA ist Notwehr ein bisschen anders definiert wie hier.2. Sie definieren die Ereignisse, wie es Ihnen passt!
Die Frau war so was von absolut eindeutig im Angriffsmodus und was soll der Quatsch mit dem Warnschuss in der Situation?
Außerdem ist eine Pistole ungenau, schon ab 5 m.3. Sie wollen desinformieren.
Die Frau dringt in ein Haus ein, was ihr nicht gehört. Dabei überwindet sie Absperrungen, die mauer des Hauses und die Sicherheitskräfte müssen vor ihr zurückweichen. Jetzt will sie auch noch die Sicherheitskräfte überwinden und interne Absperrungen im Haus.
In dieser Situation wollen Sie andere davon überzeugen, dass die Situation der Notwehr nicht gegeben ist?
Einsatzregeln haben nichts mit einer "Notwehr" zu tun.