DasWoelfchen schrieb am 17.01.2021 00:55:
Alfons T. McGollum schrieb am 16.01.2021 23:33:
DasWoelfchen schrieb am 16.01.2021 23:11:
Alfons T. McGollum schrieb am 16.01.2021 22:43:
DasWoelfchen schrieb am 16.01.2021 19:37:
<Blubber>
Für die korrekte Umsetzung des einsatzregelbasierten Eskalationsmanagements nach den gängigen Prinzipien der militärischen Reaktionsverhältnismäßigkeit ist lediglich Folgendes von Relevanz:
1) Konfliktteilnehmerstatus (Kombattant/Nichtkombattant): Nichtkombattant
2) Bedrohungsgrad durch Eskalationszustand der Bewaffnung (Griffbereitschaft/Ausrichtung, Lade- und Sicherungszustand): Nicht bewaffnet
Bei einem Aufstand ist die Gegenseite immer Kombattant.
In einer Unterzahlsituation mit einer möglichen Bedrohung der Gesundheit/des Lebens von zu schützenden Personen, ist die Bewaffnung, die zudem auch nicht offen sichtbar sein muss, völlig unerheblich.
Der Secret Service des Präsidenten hätte in dieser Situation genau so gehandelt.Wie gesagt, die zentrale Frage, um deren Antwort du dich versuchst zu drücken lautet:
Warum wollen die "Demonstranten" mit aller Gewalt in genau diesen stark gesicherten Flur am Ende einer Treppe?Was Nichtkombattanten veranstalten oder auch nicht, sei gänzlich dahingestellt.
Siehst du, du drückst dich um die Antwort.
Denn diese Antwort gibt uns Auskunft über ihre Ziele und Absichten und damit darüber, ob es Kombattanten sind oder nicht.
[...]
Nicht bewaffnete Demonstranten sind grundsätzlich und selbstverständlich Nichtkombattanten, da sie nicht den einer Konfliktpartei unterstehenden organisierten bewaffneten Verbänden, Gruppen und Einheiten angehören und auch sonst nicht der Führung einer Konfliktpartei unterstehen.
Man muss schon ausgesprochen dämlich, oder auf sehr harten Drogen sein, um wie Sie Gegenteiliges zu behaupten.
Siehe dazu beispielsweise Art. 43 ZP I der GFK:
1) Die Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bestehen aus der Gesamtheit
der organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung
unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist; dies gilt auch dann, wenn diese Partei durch eine Regierung oder ein Organ
vertreten ist, die von einer gegnerischen Partei nicht anerkannt werden. Diese Streitkräfte unterliegen einem internen Disziplinarsystem, das unter anderem die Einhaltung der Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts gewährleistet.2) Die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei (mit Ausnahme des in Artikel 33 des III. Abkommens bezeichneten Sanitäts- und Seelsorgepersonals) sind Kombattanten, das heißt, sie sind berechtigt, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen.
3) Nimmt eine am Konflikt beteiligte Partei paramilitärische oder bewaffnete Vollzugsorgane in ihre Streitkräfte auf, so teilt sie dies den anderen am Konflikt beteiligten Parteien mit.
Darüber hinaus heiße ich Sie herzlich auf meiner Ignorierliste aufgrund Ihrer lernresistenter Bildungsferne und Ihrer mangelhaften Vorbereitung willkommen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.01.2021 01:33).