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  • Mr.Hardware

mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.2000

Re: Auf die sachlichen Argumente des Gerichts wird nicht eingegangen?

Far out schrieb am 29.09.2024 16:47:

Ich weiss gerade nichts über die Tarifvorstellungen von Hausmeistern u. Verwaltungspersonal.
Es geht nicht um Sonderregelungen - die Situation für Kita-Mitarbeiter und Pflegekräfte (und da geht es nicht nur um Knete, sondern um die Möglichkeit, die anspruchsvolle Arbeit überhaupt zu gewährleisten) ist miserabel. Und diese Misere zu beenden ist nicht sonderbar.

Artikel gelesen?

Die Gewerkschaft ver.di verstoße mit dem Streik gegen die Friedenspflicht wegen der bestehenden tarifvertraglichen Regelungen zur Zulage für Beschäftigte in Eigenbetrieben des Landes Berlin im TV-L und wegen der bestehenden Entlastungsregelungen für Auszubildende im maßgeblichen Ausbildungstarifvertrag.

Darüber hinaus seien auch verbandspolitische Erwägungen des Landes Berlin durch die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG geschützt, da das Land als Arbeitgeber berechtigt sei, sich in der Tarifgemeinschaft der Länder zu organisieren. Das Risiko eines Ausschlusses aus der TdL bei einem eigenständigen Tarifabschluss müsse das Land Berlin nicht eingehen.

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