Berufe, in denen ein Streik nicht im öffentlichen Interesse liegt, sollten mit Beamten besetzt werden (Bahn, ÖPNV, Krankenhäuser und ärztliche Grundverorgung...). Die dürfen nicht streiken, haben dafür im Gegenzug eine größere Jobsicherheit.
Hier wurde anscheinend im Urteil begründet, dass noch Friedenspflichten einzuhalten sind, das wäre etwas anderes, könnte aber auch nur ein Vorwand sein.