> > die mindestens genau
> > schnell und unerbittlich durchgesetzt werden müssten
>
> "Schnell" ist richtig, was Du jedoch mit "unerbittlich" meinst
> solltest Du erklären. Bedenke, dass jede Handlung des Staates
> unbedingt im Einklang mit den Menschenrechten und der
> Flüchtlingskonvention stehen muss. Hast Du passende Vorschläge? Dann
> her damit!
>
Unerbittlich heißt, es gibt da keine Diskussionsmöglichkeiten,
sondern die geltenden Gesetze werden durchgesetzt, wobei ggf.
Sanktionen zur Anwendung kommen. Duldung widerspricht beispielsweise
diesem Ansatz. Wenn jemand keine Aufenthaltsberechtigung hat, dürfte
m.E. als erste Maßnahme kein Geld fließen, sondern Unterstützung
dürfte nur in Form von notwendigen Sachleistungen erfolgen. Sofern
die Herkunft geklärt ist, muss auch sofort abgeschoben werden.
Man müsste auch darüber nachdenken, das Verfahren mit mehr aktiven
Komponenten anzureichern, die die Bewerber zu erbringen haben. Wieso
das Fördern und Fordern nur bei einheimischen Arbeitslosen gelten
soll, ist nicht recht einzusehen.
Desweiteren könnte eine Vorprüfung, ob das Asylverfahren überhaupt
erfolgversprechend ist, bereits bei bzw. vor der Einreise erfolgen.
Dazu wäre es sinnvoll Schengen auszusetzen und wieder Grenzkontrollen
einzuführen.
Es gäbe viele Möglichkeiten, aber man müsste dazu erst einmal das
Problem in voller Tragweite anerkennen.
> > schnell und unerbittlich durchgesetzt werden müssten
>
> "Schnell" ist richtig, was Du jedoch mit "unerbittlich" meinst
> solltest Du erklären. Bedenke, dass jede Handlung des Staates
> unbedingt im Einklang mit den Menschenrechten und der
> Flüchtlingskonvention stehen muss. Hast Du passende Vorschläge? Dann
> her damit!
>
Unerbittlich heißt, es gibt da keine Diskussionsmöglichkeiten,
sondern die geltenden Gesetze werden durchgesetzt, wobei ggf.
Sanktionen zur Anwendung kommen. Duldung widerspricht beispielsweise
diesem Ansatz. Wenn jemand keine Aufenthaltsberechtigung hat, dürfte
m.E. als erste Maßnahme kein Geld fließen, sondern Unterstützung
dürfte nur in Form von notwendigen Sachleistungen erfolgen. Sofern
die Herkunft geklärt ist, muss auch sofort abgeschoben werden.
Man müsste auch darüber nachdenken, das Verfahren mit mehr aktiven
Komponenten anzureichern, die die Bewerber zu erbringen haben. Wieso
das Fördern und Fordern nur bei einheimischen Arbeitslosen gelten
soll, ist nicht recht einzusehen.
Desweiteren könnte eine Vorprüfung, ob das Asylverfahren überhaupt
erfolgversprechend ist, bereits bei bzw. vor der Einreise erfolgen.
Dazu wäre es sinnvoll Schengen auszusetzen und wieder Grenzkontrollen
einzuführen.
Es gäbe viele Möglichkeiten, aber man müsste dazu erst einmal das
Problem in voller Tragweite anerkennen.