> Für jeden freiberuflichen Kleinauftrag bergeweise Steuerzeugs
> ausfüllen zu müssen, ist erst recht scheisse.
und wo findet sowas statt? Wenn Du ein ganz kleiner Freiberufler bist
hast Du nach § 19 Umsatzsteuergesetz die Wahl ob Du Vorsteuer
einziehen willst oder nicht.
Wenn Deine Geschäftstätigkeit als Freiberufler hingegen umfangreicher
ist und Du per Gesetzeszwang der Vorsteuer unterliegst, sehe ich
jetzt auch nicht das Problem, denn ich habe dann dafür einen
Steuerberater.
Alles was ich selbst dann noch zu tun habe ist einmal pro Jahr die
Einkommensteuererklärung mit dem Steuerberater durchzusprechen und
USt und Einkommensteuer abzuführen.
> ausfüllen zu müssen, ist erst recht scheisse.
und wo findet sowas statt? Wenn Du ein ganz kleiner Freiberufler bist
hast Du nach § 19 Umsatzsteuergesetz die Wahl ob Du Vorsteuer
einziehen willst oder nicht.
Wenn Deine Geschäftstätigkeit als Freiberufler hingegen umfangreicher
ist und Du per Gesetzeszwang der Vorsteuer unterliegst, sehe ich
jetzt auch nicht das Problem, denn ich habe dann dafür einen
Steuerberater.
Alles was ich selbst dann noch zu tun habe ist einmal pro Jahr die
Einkommensteuererklärung mit dem Steuerberater durchzusprechen und
USt und Einkommensteuer abzuführen.