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  • seneca13

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2012

GG Art.3: " (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Grundsätzlich muss natürlich überlegt werden, wie politisch motivierter Gewalt begegnet wird.
Körperliche Gewalt hat in politischen Auseinandersetzungen nichts zu suchen.

Um zu sanktionieren, reicht das rechtliche Instrumentarium aus meiner Sicht vollkommen aus.

Politiker sind m.A.n. gehaltenen , sich über Motivation und Ursachen zunehmender politisch motivierter Gewalt Gedanken zu machen - sie haben das Gemeinwohl der Gesellschaft zu berücksichtigen und die Macht, von den Bürgern übertragen, auf diese Entwicklung auch stärker Einfluss zu nehmen, als der einzelne Bürger - und daher in diesem Sinne auch mehr Verantwortung - auch was Entscheidungen anbelangt, die ihrerseits dazu geeignet sind, staatliche Macht (Gewalt) gegen Bürger auszuüben.

Prävention in diesem Sinne bedeutet daher auch, dass politische Entscheidungen in einer Demokratie so im Sinne der Gesamtheit der Bürger getroffen werden, dass sie auch der Gesamtheit der Bürger und Bürgerinnen zuträglich sind - und dadurch Spaltung der Gesellschaft, was Extremismus, Radikalisierung etc. fördert, zu verhindern- hier finde ich, sind Politiker selbst im Sinne ihrer Vorbildfunktion und ihrer politischen Verantwortung in besonderem Maße gefordert, mitzuwirken.

Zum anderen:

Weshalb soll Gewalt gegen Politiker anders geahndet werden als z.B.
- Gewalt gegen Vermieter
- Gewalt durch Hundebesitzer
- Gewalt durch Autofahrer,
....?
Auch hier haben sowohl Einstellung wegen Geringfügigkeit wie auch Urteile, die mit Sanktionen verknüpft sind, jeweils generalpräventive Wirkung in die Gesellschaft hinein und wirken sich auf das gesellschaftliche Leben und den Zusammenhalt aus.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.06.2024 06:45).

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