Gesinnungsstrafrecht finde ich problematisch, weil Gesinnungen nachzuweisen in den meisten Fällen schwierig ist.
Ausserdem spielte die Gesinnung im Strafrecht der NS-Zeit eine grosse widerliche Rolle.
Man bemühte sich im Strafrecht die Gesinnungsaspekte, die der Justizwillkür Tür und Tor öffnen zu eliminieren und auf ein Tatstrafrecht zu beschränken. Taten kann man erkennen, im besten Fall beobachten.
Viele unsere Politiker sind seit längerem auf dem falschen Weg.