Ansicht umschalten
Avatar von Medienbeobacher
  • Medienbeobacher

mehr als 1000 Beiträge seit 23.01.2009

Es gibt keinen legalen (Angriffs-)Krieg

Artikel 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder." Es ist aber nicht nur die Organisation der Vereinten Nationen (United Nations, UN), die auf diesem Grundsatz beruht, sondern die ganze Völkerrechtsordnung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Was ist mit der "souveränen Gleichheit der Staaten" gemeint? In einer bedeutenden, allgemein anerkannten Deklaration hat sich 1970 die UN-Generalversammlung auf die folgende Definition geeinigt: "Alle Staaten genießen souveräne Gleichheit. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten und sind gleichberechtigte Mitglieder der internationalen Gemeinschaft, ungeachtet aller Unterschiede wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer oder anderer Natur." Weiter heißt es: "Jeder Staat hat die Pflicht, die Rechtspersönlichkeit der anderen Staaten zu respektieren. Die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit jedes Staates sind unverletzlich. Jeder Staat hat das Recht, seine politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Ordnung frei zu wählen und zu entwickeln."

Bewerten
- +
Ansicht umschalten