Wolfgang Schira schrieb am 30.04.2018 22:46:
Kann Ihnen nur zustimmen bis auf eine Sache: Israel kann den Atomwaffensperrvertrag nicht brechen, da es ihn nie unterzeichnet hat.
Das ist richtig, aber auch für nicht unterzeichnende UN-Mitglieder können ldt. Sperrvertrag bei Atomwaffenbesitz Sanktionen etc. ausgesprochen werden.
Vorallem aber können solche Nichtunterzeichner keine Kriegspropaganda und völkerrechtswidrige Angriffe auf andere UN-Mitglieder ausführen, mit der Begründung des Verstoßes gegen den Atomsperrvertrag, den sie selbst nicht unterschrieben haben.
Das ist vollkommen absurd.