Die Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3 GG) gilt rein theoretisch auch im Ernstfall.
Dann kann man zwar eingezogen, aber nur für zivile (nicht mit Waffen kämpfende) Kriegszwecke eingesetzt werden.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/550475/wie-funktioniert-die-wehrpflicht/
"Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen. Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag."
https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst
Geregelt ist das im KDVG, https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/index.html#BJNR159310003BJNE000800000
Es bleibt ihrer Fantasie überlassen, wie ein weisungsgebundenes Bundesamt im Ernstfall entscheiden könnte, wenn Menschenmaterial benötigt wird.
Möglicherweise wurde ihr Gewissen nur durch Schwurbelei verblendet. Und sie konnten die einzig wahre Entscheidung das Richtige zu tun nicht erkennen. In einem solchen Fall wäre es zu ihrem eigenen und zum Schutz aller Bürger nicht vernünftig, ihre fehlgeleitete Entscheidung zuzulassen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.10.2024 23:45).