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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Re: Mal grundsätzlich zur Kriegsdienstverweigerung

Angeblich gilt in dem Fall Notstandsrecht und die Verwendung sei nicht klar wurde mir danals vom Beauftragten unserer Kirche gesagt.

Den musste ich übrigens nehmen, denn von unserer hiesigen Anwaltschaft gab es kaum bis keine Unterstützung für mein Anliegen und im Hinblick auf die jur. Abwehr der ständigen Einberufungsbescheide zu Wehrübungen im Studium. Unsere alte Kanzlei (Nachfolger eines CDU-MdB) meinte zur Verweigerung nur, man könne kaum glaubhaft vermitteln, dass aus einem Saulus ein Paulus geworden sei, wenn ich 2 Jahre vorher auf Drängen meiner Eltern den kürzeren Wehrdienst ableistete. Selbst bei Nachdienen der Differenz nicht.
Noch besser war die Kanzlei eines angeblichen SPD-Landrats, wo man eine dicke Rechnung dafür bekam, noch für das Anliegen übel angemotzt zu werden, wie es meine Mutter erzählte.

Und den Vogel abgeschossen hatte ein CDU-naher Katholik
und Kolping-Aktivist als Vater des Freundes meines jüngeren Bruders, der mich hei einem Abendessen wegen der Kritik an den ständigen Wehrübungen im Studium zu Zeiten des Mauerfalls noch in einer Gaststätte trotz Ableistung von 15 Monaten Wegrpflicht als Drückeberger beschimpfte. Der war selbst natürlich jemand, der nie bei der Bundeswehr gewesen war und sich damals selbst komplett gedrückt haben soll und der Sohn hatte natürlich auch direkt verweigert...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.10.2024 02:35).

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