Da hat der Autor den Unterschied zwischen drohen und bedrohen nicht verstanden.
Juristisch liegt eine Bedrohung vor, wenn jemand mit einer rechtswidrigen Tat (Verbrechen oder bestimmte Vergehen) droht.
Die Ankündigung von Konsequenzen, die nicht rechtswidrig sind, stellt keine Bedrohung dar.
Hier wird angesprochen, das, wenn der ICC weiterhin politisiert, jede amerikanische Unterstützung für den ICC beendet wird, die Mitarbeiter und Partner sanktionieren werden und der ICC und seine Verbündeten aus den Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden.
Das alles ist kein rechtswidriges vorgehen.
Man muss sich allerdings einmal die politische Schlagseite des IStGH vor Augen führen, die keinerlei Anstalten gemacht haben einen Haftbefehl für Hamas-Führer lsmail Haniyeh oder einen anderen Hamas Funktionär auszustellen. Vielleicht steckt die Antwort schon im Lebenslauf von Karim Khan, der lediglich einen Bachelor of Laws erworben hat, sich dafür als Moslem intensiver mit islamischen Recht beschäftigt hat und nach Wikipedia Anhänger der islamischen Ahmadiyya-Bewegung ist.