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238 Beiträge seit 05.02.2024

Drohungen gegen den IStGH sind eine Straftat gemäß dem Statut des IStGH

Drohungen gegen den IStGH sind eine Straftat gemäß dem Statut des IStGH -- die "automatisch" der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen.

Zitat Rom/IStGH-Statut [1]:

"Art. 70 Straftaten gegen die Rechtspflege

1. Der Gerichtshof hat Gerichtsbarkeit über folgende Straftaten gegen seine Rechtspflege, wenn diese vorsätzlich verübt werden:

a) Falschaussage..
b) ... .
c) Beeinflussung eines Zeugen durch Vorteilsgewährung, Behinderung oder Störung des Erscheinens oder des Zeugnisses eines Zeugen, Vergeltungsmassnahmen gegen einen Zeugen wegen seines Zeugnisses, Vernichtung oder Fälschung von Beweismitteln oder Störung der Beweisaufnahme;
d) Behinderung oder Einschüchterung eines Bediensteten des Gerichtshofs oder Beeinflussung desselben durch Vorteilsgewährung mit dem Ziel, ihn zu zwingen oder zu veranlassen, seine Pflichten gar nicht oder nicht ordnungsgemäss wahrzunehmen;
e) Vergeltungsmassnahmen gegen einen Bediensteten des Gerichtshofs wegen von ihm oder einem anderen Bediensteten wahrgenommener Pflichten;
f) ..."

Schauen wir nochmal was die US-Senatoren geschrieben hatten, Artikel-Zitat:

"Wenn Sie Israel ins Visier nehmen, werden wir Sie ins Visier nehmen", warnen die Senatoren Khan. Sie drohen damit, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sanktionieren und ihn und seine Familien aus den USA auszuweisen. Der Brief endet mit der drohenden Bemerkung: "Sie wurden gewarnt."

Quellenangaben:

[1] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/586/de

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