Die archaische Methode früherer Zeiten, einem Pferd den Kopf abzuschneiden, um ihn dann im Bett des Staatsanwalts zu deponieren, war an Widerlichkeit doch kaum zu überbieten.
Da ist es doch schon aus Tierschutzgründen ein bedeutender Fortschritt in der Gerichtsbarkeit, wenn man Staatsanwälten ungestraft ganz öffentlich drohen darf.
<Ironie on>
In Deutschland ist das selbstverständlich schon lange per Gesetz geregelt. Da ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden.
<Ironie off>