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  • sauseente

mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.2006

Re: Eine Frage:

Pollonius schrieb am 07.05.2024 22:22:

Hallo!

Obwohl weder Israel noch die Vereinigten Staaten Mitglieder des IStGH sind, wurden die palästinensischen Gebiete im April 2015 mit dem Status eines Mitgliedsstaates aufgenommen.

Ich verstehe diesen Gegensatz nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Die Frage ist ernst gemeint; ich verstehe es wirklich nicht.

Gruß: Pollonius

In der Kürze: Der IStGH ist nur bei Vertragsstaaten zuständig. Vertragsstaaten erkennen den IStGH an und dürfen dann auch die Richter mitwählen. Wenn der IStGH nicht die "palästinensischen Gebiete" aufgenommen hätte, könne er nicht gegen Israel vorgehen, da Israel kein Vertagsstaat ist. Diese merkwürdige Ausweitung der Rechtsbefugnise hat er schon bei den moslemischen Rohingya in Myamar angewand. Da agierte er bereits äußerst trickreich, weil er unterstellte, das diese auch in Bangladesch verfolgt werden und Bangladesch schon Vertragsstat ist. Bingo.
Meiner Meinung nach geht das ein wenig zu weit. Es scheint aber ein grundsätzliches Problem der Gerichtsbarkeit, das sie ihre Rechtsbefugnisse selbstständig ausweiten. Siehe EuGH. Ursprünglich zur Wahrung des EU-Recht eingesetzt, erweitert er seine Befugnisse jetzt als übergeordnetes Gericht, dem nationale Gerichte untergeordnet seien. Die Europäische Union ist jedoch kein Bundesstaat, in dem der Europäische Gerichtshof den Mitgliedsstaaten und den Verfassungsgerichten übergeordnet ist. Ein Dauerstreitthema.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.05.2024 23:16).

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