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  • Dipl.-Ing. Vorausentwicklung

238 Beiträge seit 05.02.2024

Tatsache ist: Palestina ist "Vertragsstaat" der IStGH somit zuständig

Tatsache ist Palästina ist "Vertragsstaat" der IStGH somit zuständig, er ermittelt bereits seit 2021 u.a. wegen Vorwürfen der Apartheid im Westjordanland.

Eigentlich sollte dies bekannt sein, der Vorkommentar zeigt das man hier etwas erläuter sollte.
Ich meine aus dem Vorkommentar den Teil Zitat:

"In der Kürze: Der IStGH ist nur bei Vertragsstaaten zuständig. ...Wenn der IStGH nicht die "palästinensischen Gebiete" aufgenommen hätte, könne er nicht gegen Israel vorgehen, da Israel kein Vertagsstaat ist. "

Ich verstehe hier nicht was gemeint sein soll der IStGH kann keine "Gebiete aufnehmen".

Also die Fakten:

Der IStGH ist für alle Verbrechen auf dem Gebiet einer Vertragsstaates zuständig, unabhängig davon ob die Täter aus einem Vertragsstaat kommen oder nicht.

Genauer in 3 Punkten:

1.) Der Staat Palästina ist Vertragsstaat, Zitat Wikipedia [1]:

Palestine, [beigetrten] 2 January 2015 [Ratifiziert] 1 April 2015 ...

2.) Der IStGH erkennt den Staat Palästina in den 1967er Grenzen an, von Israel besetzte bzw. annektierte Teile Palästinas somit mit eingeschlossen, Zitat Wikipedia [2]

"Am 5. Februar 2021 entschied der IStGH, dass er aufgrund der Mitgliedschaft von Palästina auch für die Strafverfolgung von Völkerstrafrechtsverbrechen in den von Israel besetzten Gebieten des Westjordanlands, in Ostjerusalem und im von der Hamas kontrollierten Gazastreifen zuständig ist."

3.) Die Zuständigkeit alleine durch "Tatort" auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates ist der "Normalfall" im Statut, Zitat Statut des IStGH /Rom Statut [3]:

"Art. 12 Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit

1. ...

2. Im Fall des Artikels 13 Buchstabe a oder c kann der Gerichtshof seine Gerichtsbarkeit ausüben, wenn einer oder mehrere der folgenden Staaten Vertragspartei dieses Statuts sind oder in Übereinstimmung mit Absatz 3 die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkannt haben:

a) der Staat, in dessen Hoheitsgebiet das fragliche Verhalten stattgefunden hat, oder, sofern das Verbrechen an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeugs begangen wurde, der Staat, in dem dieses registriert ist;

b) ..."

Solle vorher Unklarheiten bestanden haben so offen ich das jetzt alles vernünftig erklärt ist.

Quellenangaben:

[1] https://en.wikipedia.org/wiki/States_parties_to_the_Rome_Statute

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof

[3] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/586/de

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.05.2024 00:56).

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