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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Interpunktion

Rein rechtlich - und nur das kann die maßgebliche Kategorie für den ISTGH sein - haben der 7 Oktober und die folgende Zerstörung des Gazastreifens durch Israel nichts miteinander zu tun. Es sind getrennte Taten. Schon gar nichts haben sie mit dem Besatzungsregime im Westjordanland zu tun. Unrecht kann nicht durch anderes Unrecht gerechtfertigt werden. Die Frage des Motivs mag bei der Bemessung der Strafe eine Rolle spielen, nicht aber bei der Feststellung der Verantwortlichkeit.

Ich finde es unglücklich, dass der Gerichtshof durch die zeitgleiche Verkündung so einen Zusammenhang nahegelegt hat. Das politisiert das ohnehin aufgeladene verfahren weiter.

Und wenn man schon unbedingt von der Vorgeschichte reden will, dann gehört dazu auch der ständige Raketenterror der Hamas in den Jahren davor. Das Ziel der ungenauen Raketen ist einfach irgendwas in Israel zu treffen, von einem gezielten Angriff auf militärische Ziele kann keine Rede sein. Jeder dieser Raketenangriffe stellt ein Kriegsverbrechen dar, da er nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterscheidet. Dass es nur wenige Opfer gibt, weil die Israelis die Raketen i.d.R. abfangen können entlastet die Hamas nicht von dem Vorwurf Zivilisten anzugreifen.

Israel hat das Recht sich gegen diese Angriffe militärisch zu verteidigen. Es muss sich dabei aber an das Kriegsvölkerrecht halten. Und das hat Israel nicht getan. Vor allem geht es um die Pflichten als Besatzungsmacht, nämlich die Zivilbevölkerung zu versorgen und humanitäre Hilfe zu leisten bzw. zu ermöglichen, gar nicht so sehr um die Kampfführung selbst. Da ist der Nachweis im Einzelfall schwierig, weil die Hamas zivile Einrichtungen als Versteck und die Bevölkerung als menschliche Schutzschilde nutzt. Fraglich ist, ob die Hamaskämpfer als Kombattanten gelten müssen oder eher als bewaffnete Zivilisten, da sie z.B. keine Uniformen tragen. Als letzteres würden sie nicht unter die Genfer Konvention fallen.

Die gleichen Pflichten hat Israel auch in den anderen besetzten Gebieten. Aber das ist noch mal ein anderes Thema. Ob Israel eine rechtsradikale Regierung hat hat den IStGH hingegen nicht zu interessieren. Er ist kein Gesinnungstribunal.

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