Hier ein Ausschnitt: Es ist wirklich unglaublich. Die können jetzt
Leute umlegen und bleiben straffrei. Die können klauen und bleiben
straffrei!!
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Bereits am 22. Mai 2003 hat der US-Präsident George W. Bush eine
"executive order" (Verfügung des Präsidenten, die Gesetzesrang hat)
erlassen, die US-Unternehmen, die am irakischen Ölgeschäft beteiligt
sind, uneingeschränkte Immunität gewährt.
Die executive order mit der Nummer 13303 schützt nicht nur die
Ölfirmen vor Verfahren, sie schützt auch die mit diesen Geschäften
erwirtschafteten Gelder vor dem Zugriff von Behörden als auch anderer
Firmen und Personen.
Ein amerikanisches Unternehmen, daß mit dem irakischen Ölgeschäft zu
tun hat, braucht dank dieser Verordnung weder eine Verfolgung wegen
Menschenrechtsverletzungen, Umweltverschmutzungen, Betrug,
Steuerhinterziehung oder irgend eines anderen Vergehens zu
befürchten.
Ebenso sind Schadensersatzklagen, beispielsweise wegen erlittener
Verletzungen eines Arbeiters, die durch eine Nichteinhaltung von
Arbeitsschutzbestimmungen verursacht wurden, ausgeschlossen.
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Die Hintergründe das man den Internationalen Strafgerichtshof ablehnt
wird deutlich.
Verbrechen pur, schlimmer wie die Verwüstungen durch die Hunnen usw..
Alles straffrei!
Leute umlegen und bleiben straffrei. Die können klauen und bleiben
straffrei!!
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Bereits am 22. Mai 2003 hat der US-Präsident George W. Bush eine
"executive order" (Verfügung des Präsidenten, die Gesetzesrang hat)
erlassen, die US-Unternehmen, die am irakischen Ölgeschäft beteiligt
sind, uneingeschränkte Immunität gewährt.
Die executive order mit der Nummer 13303 schützt nicht nur die
Ölfirmen vor Verfahren, sie schützt auch die mit diesen Geschäften
erwirtschafteten Gelder vor dem Zugriff von Behörden als auch anderer
Firmen und Personen.
Ein amerikanisches Unternehmen, daß mit dem irakischen Ölgeschäft zu
tun hat, braucht dank dieser Verordnung weder eine Verfolgung wegen
Menschenrechtsverletzungen, Umweltverschmutzungen, Betrug,
Steuerhinterziehung oder irgend eines anderen Vergehens zu
befürchten.
Ebenso sind Schadensersatzklagen, beispielsweise wegen erlittener
Verletzungen eines Arbeiters, die durch eine Nichteinhaltung von
Arbeitsschutzbestimmungen verursacht wurden, ausgeschlossen.
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Die Hintergründe das man den Internationalen Strafgerichtshof ablehnt
wird deutlich.
Verbrechen pur, schlimmer wie die Verwüstungen durch die Hunnen usw..
Alles straffrei!