wollt nach § 188 StGB, dann solltet ihr besser eure wahre Meinung für euch behalten wenn ihr nicht morgens um 5 Uhr eine Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme aller digitalen Medien und I-Net Geräte haben wollt. Als Kirsche gibt es einen Strafbefehl von min. 30 Tagessätzen. Wird gerade immer beliebter bei den Staatsanwaltschaften.
Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.