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  • Zeus35

mehr als 1000 Beiträge seit 12.07.2011

Wenn ihr nicht wegen Majestätsbeleidigung angezeigt werden

wollt nach § 188 StGB, dann solltet ihr besser eure wahre Meinung für euch behalten wenn ihr nicht morgens um 5 Uhr eine Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme aller digitalen Medien und I-Net Geräte haben wollt. Als Kirsche gibt es einen Strafbefehl von min. 30 Tagessätzen. Wird gerade immer beliebter bei den Staatsanwaltschaften.
Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.

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