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  • PippiLangstrumpf

mehr als 1000 Beiträge seit 13.05.2004

Re: Sah das Minsk II Abkommen nicht Referenden vor?

RDMR schrieb am 29.09.2022 17:55:

PippiLangstrumpf schrieb am ..

Wenn der Staat, in dem sie stattfinden, den Referenden zustimmt. Hier also die Ukraine.

Das Minsk 2-Abkommen sah außerdem kein Referendum vor.

Zunächst mal:
Ich will das abseits des vielfach beschworenen Schein-Referendums in der Ukraine betrachten, da das Szenario zu komplex ist um es auf folgendes zu reduzieren.

Welcher Staat stimmt denn soetwas zu?!
d.h. eine parlamentarische Demokratie mit ihren gewählten Vertretern muss zustimmen wenn aus der Sicht des Staates eine Minderheit (!) sich abspalten will?

In Großbritannien gab es das, als Schottland über seine Unabhängigkeit abstimmte.

Wohlgemerkt kann die selbe Minderheit lokal betrachtet auch eine Mehrheit sein. Spielt aber gemäss dieser Argumentation überhaupt keine Rolle, da die jenigen entscheiden die in der Mehrheit sind. Findest du das Szenario realistisch? Ich bin der Meinung, dass man sich spätestens an dieser Stelle im Kreis dreht..

Es sagt ja auch niemand, dass Staatsgrenzen verändert werden sollen oder dass dies leicht sein muss. So etwas hat für Jahrhunderte für Kriege auf der ganzen Welt gesorgt.

Das häufig fehlerhaft herangezogene "Selbstbestimmungsrecht der Völker" stammt aus der Kolonialzeit bzw. dem Ende davon. Hier sollte den Kolonien das Recht eingeräumt werden, selbst zu bestimmen, ob sie Kolonie bleiben wollen oder unabhängig.

Die Bevölkerung der Ostukraine ist definitiv kein eigenes "Volk" (im Gegensatz zu Kolonien), weshalb dies auch eh ausscheidet.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.09.2022 18:18).

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