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  • Ralf_S1

mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.2007

Re: Sah das Minsk II Abkommen nicht Referenden vor?

OleBienkopp schrieb am 29.09.22 20:47:

GrenSo schrieb am 29.09.2022 15:54:

Digiritter schrieb am 29.09.2022 15:52:

Unter welchen Auflagen sind legale Referenden eigentlich möglich?

Kannst du alles im Völkerrecht nachlesen.

Nein, kann er nicht.
Das Völkerrecht kennt kein Recht auf Sezession, also auch keine Referenden dazu. Es verbietet sie allerdings auch nicht. ;-)

Das Kosovo-Urteil gibt dazu Auskunft und hat das Recht auf "Sezession in Abhilfe" ausdrücklich in Übereinstimmung mit den Völkerrecht gebracht. Interessanter Weise haben die Minsker Abkommen eine schwierige Situation in diesem Gebiet völkerrechtlich bescheinigt. Zeugen: Frankreich und Deutschland. Der nächste interessante Punkt ist dass Verbot von Auswärtigen Eingreifen auf die Souveränität von Staaten. Bis jetzt habe ich noch nichts gefunden wo der IGH den Zwang Serbiens auf seine Souveränität, in Folge des Bombardements auf Serbien durch die NATO, zu versuchen verurteilte. Letztendlich bescheinigte der IGH, dass die Unabhängigkeit der Kosovo, inklusive militärischer Hilfe, nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Die juristische Krücke bei diesem Urteil bildet das Fehlen eines Entschlusses des Sicherheitsrates der UNO zu den Bombenangriffen auf Serbien. Und genau hier liegt das Versagen des IGH als unabhängige Instanz des Völkerrechts. Und trotzdem hat der IGH einen Präzedenzfall geschaffen, den Russland trotz Ablehnung zunächst später aufgegriffen hat.

Das Urteil ist nach der Übersetzung recht schwierig zu lesen. Es wurde von Juristen-Englisch in Juristen-Deutsch übersetzt.

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