Ansicht umschalten
Avatar von PippiLangstrumpf
  • PippiLangstrumpf

mehr als 1000 Beiträge seit 13.05.2004

Re: Sah das Minsk II Abkommen nicht Referenden vor?

Ralf_S1 schrieb am 29.09.2022 22:28:

PippiLangstrumpf schrieb am 29.09.22 22:07:

Digiritter schrieb am 29.09.2022 15:52:

Der Osten führt doch seit 2015 Krieg gegen den Westen, weil sie nicht dazu gehören wollen?

Durch Girkins Urlaubssoldaten und die Wagner-Söldner.

Unter welchen Auflagen sind legale Referenden eigentlich möglich?

Wenn der Staat, in dem sie stattfinden, den Referenden zustimmt. Hier also die Ukraine.

Das Minsk 2-Abkommen sah außerdem kein Referendum vor.

Der Nutzername ist Programm: "ich mache mir die Welt so wie sie mir gefällt"

Lies das Kosovo Urteil durch. Das hat in diesem Fall Klarheit gebracht: Einseitige Erklärungen von Unabhängigkeiten verstoßen nicht gegen das Völkerrechtlich. Die Unverletzlichkeit der Grenzen bezieht sich nur auf Einwirkungen von Außen (Jedoch nur wenn der Sicherheitsrat das verurteilt hat.)

Nein, exakt das hat der IGH explizit NICHT beurteilt. Der IGH hat diese, sehr spezielle Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit allen Umständen, die dazu geführt haben, beurteilt. Er hat explizit gesagt, dass er sich nicht mit einer generellen Erlaubnis von einseitigen Unabhängigkeitserklärungen beschäftigt. Der Grundsatz der territorialen Integrität bleibt bestehen.

Daneben hat auch keine Unabhängigkeitserklärung stattgefunden, sondern ein Staatenwechsel. Das ist noch einmal deutlich mehr.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten