Vielen Dank für Artikel und Recherche.
Allerdings ist die Haltung des Bundesarbeitsgericht zum Surfen am
Arbeitsplatz doch deutlich ablehnender als die des Arbeitsgerichtes
Wesel:
http://212.18.201.36/cgi-bin/entwicklung/document.py?Gericht=bag&Art=
en&sid=30825a3c60e179fb000f94e5516742b2&nr=10793&pos=0&anz=1
Hier hat das BAG in seiner unnachahmlichen Art mal wieder
festgestellt, dass doch der surfende Arbeitnehmer während des Surfens
seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellt. Dabei differenziert
dieses Gericht auch im Grundsatz erst mal nicht danach, wie viel oder
wenig da gesurft wird.
Im Einzelfall würde in einer Interessenabwägung natürlich
berücksichtigt werden, ob man jetzt mal einen Fahrplan raussucht oder
acht Stunden lang Bombenbauanleitungen googelt. Allerdings wäre ich
sehr vorsichtig damit, auf Grund dieses Artikels jetzt unbesorgt zu
surfen und dem Chef 'ne lange Nase zu zeigen, wenn er das rügt. Das
kann leicht zu 'ner Kündigung führen.
Allerdings ist die Haltung des Bundesarbeitsgericht zum Surfen am
Arbeitsplatz doch deutlich ablehnender als die des Arbeitsgerichtes
Wesel:
http://212.18.201.36/cgi-bin/entwicklung/document.py?Gericht=bag&Art=
en&sid=30825a3c60e179fb000f94e5516742b2&nr=10793&pos=0&anz=1
Hier hat das BAG in seiner unnachahmlichen Art mal wieder
festgestellt, dass doch der surfende Arbeitnehmer während des Surfens
seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellt. Dabei differenziert
dieses Gericht auch im Grundsatz erst mal nicht danach, wie viel oder
wenig da gesurft wird.
Im Einzelfall würde in einer Interessenabwägung natürlich
berücksichtigt werden, ob man jetzt mal einen Fahrplan raussucht oder
acht Stunden lang Bombenbauanleitungen googelt. Allerdings wäre ich
sehr vorsichtig damit, auf Grund dieses Artikels jetzt unbesorgt zu
surfen und dem Chef 'ne lange Nase zu zeigen, wenn er das rügt. Das
kann leicht zu 'ner Kündigung führen.