Ansicht umschalten
Avatar von Tobias Claren
  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Ich schrieb nirgends dass der nicht verurteilt sei! Klar?

hurgaman2 schrieb am 20.03.2018 17:56:

Um es dem Millieu von hurgaman2 anzupassen, wenn ein Kinderschänder in seine Nachbarschaft zieht, und er das erfährt, sollte er das besser niemand sagen.
Könnte ja nach seiner Logik "üble Nachrede" (186) oder "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis" (192) sein.

Was hast Du denn geraucht?

Ja, jemanden "einfach so" einen Kinderschänder zu nennen ohne rechtskräftige Verurteilung dieser Person, die nachweislich ist, kann üble Nachrede sein.

Wie wäre es mit lesen UND verstehen?
OK, noch mal 3. Person, evtl. einfacher.

Ich schrieb nirgends dass der nicht verurteilt sei! Klar?
So, nun hat "hurgaman2" das Bedürfnis es allen Nachbarn zu erzählen.
Evtl. hat er Kinder (wenn er nicht das Ziel eines von bestmöglichen Noten für diese hat, dürfte man ihn asozial nennen), diese Nachbarn Kinder etc..
Daher könnte dann ja theoretisch 186 oder 192 etc. greifen, und er könnte verurteilt werden...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.03.2018 18:30).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten