hurgaman2 schrieb am 20.03.2018 13:14:
Tobias Claren schrieb am 18.11.2016 14:02:
"Rufschädigung" liegt erstens nicht vor, und ist zweitens kein Gesetz.
Oh doch. 186 StGB "üble Nachrede".
Fakten sind aber keine "üble Nachrede".
Das wäre maximal StGB 192, "Beleidgung trotz Wahrheitsbeweis":
Und dieses Gesetz will hier hoffentlich keiner gutheißen...