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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Was ist an FAKTEN nicht zu verstehen?

hurgaman2 schrieb am 20.03.2018 15:58:

Fakten sind aber keine "üble Nachrede".

Welche Fakten?

Was ist an FAKTEN nicht zu verstehen?
Fakten. Also die Wahrheit. Das was die Person getan, gesagt, geschrieben... hat
Dinge die die Person im Internet schrieb, dort Veröffentlichte...
Im Kleinen wenn z.B. ein Forenbetreiber in seinem Forum Nutzer beleidigt und zugleich eine Adresse von dem mit dem Hinweis den doch mal "zu besuchen" veröffentlicht.
Wenn andere ihm eigentlich wohlgesonnene Stammnutzer ihn fragen was das soll, also sogar noch drauf hinweisen, und er das ignoriert.
Und Ich stelle davon z.B. eine Kopie unter Domain die seiner Domain (zum Thema "Sonderienheiten") gleicht, evtl. auch mit seinem Namen versehen, oder nur sein Name.
Auch wenn der nicht aktiv ist, als Luftwaffenoffizier gefällt es der BW evtl. nicht, wenn Ich den immer als Luftwaffenoffizier erwähne. Das gleiche mit seinem Arbeitgeber (immer dessen Firmenname dazu), und dem DLRG, wo er ein Ehrenamt hat...

Nehmen wir ein weiteres sehr gutes Beispiel.
Ich zeige den Typ aus dem letzten Beispiel testweise an.
Ich bin zwar für die Abschaffung von StGB185, aber als Mittel zum Zweck der Feindesschädigung halte Ich den Einsatz für legitim. Besonders, da Ich ja nicht einfach selbst legal beleidigen kann.

Der Richter ist ideologisch bei dem Typen, schließlich habe Ich den Staat, die BW, Sondereinheiten kritisiert, evtl. hat der Oberamtsanwalt aus Kiel mit dem Nachnahmen eines Deutschen Bodybuilder/Schauspieler selbst "gedient".
Also schreibt er eine Ablehnung, und unterschriebt die sogar noch selbst.
Das Beste ist aber, er lügt dort ganz bewusst und vorsätzlich im Glauben Ich, der dumme ungebildete Bürger, versteht den Sinn von StGB 185 nicht, und akzeptiert das.
Was hat er geschrieben? Ganz simpel und dumm/dreist, er behauptete das wäre verjährt, weil es länger als drei Monate in dem Forum stand!!!
Verstanden, warum das Dummdreist ist?
OK, Ich erkläre es. Die drei Monate Verjährungsfrist gelten natürlich erst ab BEENDIGUNG der Tat. Bei mündlicher Aussprache also praktisch sofort wenn man das Wort oder die Worte beendet hat.
Wenn Ich das aber auf meine Hauswand pinsele beginnt die Verjährungsfrist erst wenn Ich es entferne.
Das Gleiche natürlich auch im Internet.
Er bezog sich auf das Datum des Post.

So, und Ich werde ganz sicher noch einen Scan von dem Schreiben machen, und das an möglichst vielen Orten verlinken. Inkl. Yelp und Facebook Rezensionen zu dem Gericht für das er arbeitet. Da kann er dann schon Schelte von Oben bekommen.

Um es dem Millieu von hurgaman2 anzupassen, wenn ein Kinderschänder in seine Nachbarschaft zieht, und er das erfährt, sollte er das besser niemand sagen.
Könnte ja nach seiner Logik "üble Nachrede" (186) oder "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis" (192) sein.

Man bedenke, es gab ja sogar Bedenkenträger die meinten dass die Facebookseite die Rechte Kommentare auf Facebook noch mal anprangernd zusammen fasst wäre *Mkeyy* Nicht OK... Kumbaja...
Und in solchen Fällen hängt das nicht von den Gesetzen ab, sondern wie die Richter drauf sind, oder Order von oben haben.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.03.2018 17:25).

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