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  • Stoffelchen

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2009

Ergänzung

Das ist zu finden:
https://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/bundesverfassungsgericht-negative-firmen-bewertung-durch-meinungsfreiheit-gedeckt/...-wenn-der-schaden-ausser-verhaeltnis-.../102766,4565588,4568663,read.html

>>
Inkl. Aufruf die Person doch mal "unter 4 Augen zu besuchen" mit Nennung einer Adresse.
Ist laut Oberamtsanwalt Möller der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht [KIEL] genau so legal wie wenn man jemand im Internet beleidigt. Wichtig ist nur, es muss länger als 3 Monate her sein, dass es eingetragen wurde. Danach darf die Beleidigungen ewisg straffrei im Internet lesbar sein.
<<

So hat dir das der Oberamtsanwalt sehr sicher nicht geschrieben, sondern dürfte deiner komischen Rechtsaufassung inkl. Unkenntnis der Umstände rings um §77 StGB geschuldet sein.

Möglicherweise nervt dich, dass du seit angeblich 2011 etwas über dich im Internet lesen kannst, aber auch da in Bezug auf Antragsfrist ab positiver Kenntnisnahme ähnlich inaktiv bist wie mit den Schoten, die du in dieser Sache schon seit 2016 überlegst, durchzuziehen.

Letztens hattest du behauptet, dass du in Bezug auf Meldegesetze darauf pfeifst, was juckt es dich also ...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.03.2018 14:07).

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