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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Re: "wer unbefugt...": Das macht die Firma im Ausland...

hurgaman2 schrieb am 20.03.2018 13:07:

Wenn Ich in so einem Land bin, und einen Anruf nach Deutschland mache, darf Ich das auch aufnehmen, denn die "Tat" erfolgt ja dort, wo es legal ist.

Großer Irrtum!

Dazu dann bitte eine Quelle...
Z.B. wenn ein US-Bürger aus den USA nach Deutschland anruft, und das Gespräch aufzeichnet...

Es gibt auch in den USA unterschiedliche Gesetze je nach Bundesstaat.
Das wurde mal thematisiert in einem Polit-Thriller oder ähnlichem.
Da hat man am Anfang ein Notebook live Video mit Ton übertragen lassen, aber aufgezeichnet wurde es in einem anderen Bundesstaat. Einer davon war Columbia, Washington.
Die Übertragung aus dem Staat wo es illegal ist aufzuzeichnen, aber nicht es zu übertragen, die Aufzeichnung dort wo das aufzeichnen legal ist.
Weshalb es dann auch vor Gericht verwendet werden konnte.
Was in Deutschland übrigens kein Schwein juckt, wenn es im Interesse des Staates/Gericht liegt, nutzen die munter auch illegal beschaffte Beweismittel...

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