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  • Stoffelchen

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Re: "wer unbefugt...": Das macht die Firma im Ausland...

Tobias Claren schrieb am 18.11.2016 13:53:

Das macht doch damit niemand.

Die Firma ist sicher in einem Land wo das legal ist, und DIE nehmen es schließlich auf.
Das Gesetz behandelt NUR die Aufzeichnung bzw. wer das macht.
Wenn das jemand anderes in einem anderen Land macht, ist es nicht illegal.
Dass die es dem hinterher zusenden ändert nichts daran.

Wenn Ich in so einem Land bin, und einen Anruf nach Deutschland mache, darf Ich das auch aufnehmen, denn die "Tat" erfolgt ja dort, wo es legal ist.

Schon wieder großes Blabla, ohne echten Gehalt.
Das Gesetz behandelt auch den GEBRAUCH:
Was an § 201 , (1), 2 StGB hast du nicht verstanden?
>>
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
<<

Der typische Fall war die Verbreitung im Netz. Da findet sich sehr sicher jemand, der das innerhalb der BRD weitergibt.

§74a StGB hat derjenige dann auch an der Backe.
Wer seines Smartphones deswegen schon mal verlustig wurde, der dürfte dir deine komische Auffassung um die Ohren hauen.

Was du angeblich alles schon 2016 getan haben wolltest, juckt nicht.

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