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  • Stoffelchen

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2009

Immer noch Unfug

Tobias Claren schrieb am 20.03.2018 16:59:

hurgaman2 schrieb am 20.03.2018 15:41:

Tobias Claren schrieb am 20.03.2018 13:56:

Dazu dann bitte eine Quelle...
Z.B. wenn ein US-Bürger aus den USA nach Deutschland anruft, und das Gespräch aufzeichnet...

Begeht er nach 201 StGB eine Straftat, wenn der angerufene nicht einwilligt.

Immer noch keine Quelle...
Und nein, der Gesetzestext von StGB 201 alleine reicht da nicht.
Ich vermute Ich kenne als Dissident mehr Gesetze...

Nuja, schon die paar Paragraphen rings um 185 StGB hatten dich schon überfordert:
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Anruf-vom-Finanzamt-kann-von-Witz-App-kommen/Komm-endlich-in-die-Puschen-Informier-dich-bevor-du-dich-laecherlich-machst/posting-32069808/show/

Trotzdem bist du dir nicht zu schade dafür, seit nun ca. 18 Monaten immer wieder drauf rumzureiten:
>>
Die Beleidigungen stehen seit Ich meine 2011 in den Forum.
Inkl. Aufruf mich unter 4 Augen zu besuchen mit Nennung einer Wohnadresse.

...

"Der nach $ 194 StGB erfoderliche Strafantrag ist nicht rechtzeitig gestellt worden, da das Gesetz hierfür eine Dreimontasfrist vorsieht ($ 77 StGB)."

Also entweder ist der unglaublich Inkompetent, oder er versuchte mich vorsätzlich zu belügen, weil er einfach keinen Bock hat.

Die Dreimonatsfrist gilt für eine ausgesprochene Beleidigung, da das Ende der Beleidigung mit dem Ende des aussprechens vorliegt.
Ab dann 3 Monate sind richtig.

Wenn es aber auf einer Webseite steht, ist es logisch, dass die 3-Monats-Frist erst dann beginnt, wenn die Tat beendet ist.
Er es also löscht.
<<

Das ist meiner Meinung nach die Lächerlichkeit schlechthin.

Du willst Gesetze "kennen"?
Soll ich dir Grüße von Dunning-Kruger bestellen ... zur Sicherheit erklär ich es dir: Um die angebliche Inkompetenz festzustellen, müsstest du selbst kompetent sein.
Der Staatsanwalt hat definitiv eine einschlägige Ausbildung vorzuweisen.

Was kannst du diesbezüglich aufbieten? Lies dir deinen Quatsch aus 2016 nochmal durch ...

Wie kommst du zu der Auffassung:
>>
Wenn es aber auf einer Webseite steht, ist es logisch, dass die 3-Monats-Frist erst dann beginnt, wenn die Tat beendet ist.
Er es also löscht.
<<

Hast du dir diesen Unsinn mit dem angeblichen Tatende selbst ausgedacht? :-D
Fristbeginn ist der Tag nach Ablauf des Tages der positiven Kenntnisnahme ... kapier einfach §77 StGB!
Ausweislich deiner Behauptung steht das schon seit 2011 dort, dürfte dir - ggf. mit entsprechender Kommentierung deinerseits - nicht erst 2016 bekannt geworden sein.

Eigentor!

Nun kommst du seit 18 Monaten nicht in die Puschen, das dem Oberstaatsanwalt persönlich einzuschenken, kotzst dich aber in mehr als einem Forum darüber aus.

Lächerlich!

Schick dem Oberstaatsanwalt einfach ein Fax mit deinen Foreneinträgen, auf dass der nun seinerseits positive Kenntnisnahme deiner Äusserungen bekommt, und SEINE Frist zur Antragstellung beginnt!
Dann warte einfach ab, was passiert ...

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