Prokrastinator schrieb am 19.08.2018 22:23:
Danke für die Informationen! Echt irre, was hier so alles läuft. Die steuefinanzierte und als gemeinnützig anerkannte Atomisierung der Gesellschaft, um auf diesem Wege mehr Gerechtigkeit zu erreichen.
Eine Gemeinnuetzigkeit muss hier eindeutig verneint werden aufgrund der offensichtlich rasssitischen Einschraenkungen der Zielpersonen, welches eben nicht dem Gemeinwohl entspricht:
Abgabenordnung (AO)
§ 52 Gemeinnützige Zwecke
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
<snip>
1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann.
<snip end>
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.08.2018 06:50).