Ansicht umschalten
Avatar von Lilywhite Lilith
  • Lilywhite Lilith

294 Beiträge seit 29.05.2006

Was bitte bleibt da abzuwarten?

Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung einen völkerrechtlich als Kriegshandlung zu wertenden Angriff auf kritische Infrastruktur tolerieren würde, wenn er mit dem Wohlwollen der ukrainischen Regierung durchgeführt würde.

Gar nichts bleibt da abzuwarten. Natürlich würde die Bundesregierung das tolerieren, aber sie würde es nicht so nennen, sondern eine Umschreibung finden für den unschönen Sachverhalt.
Sollte ein völkerrechtlich als Kriegshandlung zu wertender Angriff auf kritische Infrastruktur mit dem Wohlwollen der ukrainischen Regierung durchgeführt worden sein, werden wir in der Pressekonferenz ganz sicher den Satz hören:
"Dazu liegen uns keine Erkenntnisse vor!"
Und damit ist der Fall erledigt.

Im Grunde ist es noch viel einfacher. Erkenntnisse, zumal deren Veröffentlichung, gefährden den Untersuchungszweck. Der Zweck der Untersuchung, durchgeführt von unserer Bundesregierung (der besten aller Zeiten, wie wir alle wissen und täglich mit wachsender Dankbarkeit tief im Herzen spüren dürfen), besteht nämlich darin, keine Erkenntnisse zu gewinnen. Jedenfalls keine, die den Untersuchungszweck gefährden würden und also unsere Bundesregierung am Ende in unliebsame Erklärungsnöte manövrieren könnten.

Im Juli 2024 äußerte sich die Bundesregierung auf eine Große Anfrage der AfD zum Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines. Eine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen der Ermittlungen lehnte die Regierung mit der Begründung ab, dass die Veröffentlichung „den Untersuchungszweck gefährden würde“.

(zitiert aus: Wikipedia)

Bewerten
- +
Ansicht umschalten