mouse-net schrieb am 17.06.2023 23:58:
Frieder schrieb am 17.06.2023 23:12:
mouse-net schrieb am 17.06.2023 20:07:
Und was hat nun die Bundesregierung selbst mit den internationalen laufenden Ermittlungen zu tun?
Das:
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 146 :
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__146.html
Darum geht es nicht.
Ausgangspunkt war ihr Post:
mouse-net schrieb am 17.06.2023 19:34:
Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt und nicht die Bundesregierung in Person des Bundeskanzlers.