kleinrudi schrieb am 10.03.2021 09:19:
Tobias Claren schrieb am 09.03.2021 14:43:
kleinrudi schrieb am 08.03.2021 11:11:
Anderer Max schrieb am 08.03.2021 11:03:
Jeder der handelt muss mit der gesellschaftlichen Konsequenz seines Handelns rechnen.
Das würde ich nicht "Privatisierung" nennen.Sind auch Straftaten gegen die Person "gesellschaftliche Konsequenzen"?
Solange es Straftaten nach z.B. Englischem oder US-Amerikanischem Recht sind, und keine "Straftaten" deren Existenz gegen Menwchenrecht verstößt.
Z.B. StGB 90, 90a, 90b, 166, 173, 185-189, 192, 217, 219a etc..Ist es also eine "legitime gesellschaftliche Konsequenz", jemanden von Hinten zu Fall zu bringen? Genau das passierte einem AfD-Politiker (Video). In Indymedia wurde dies als "Heldentat" gefeiert. So verkommen sind also diese Linken.
Nein, daher US-Recht. Da ist physische Gewalt auch verboten, aber verbal werden die Menschenrechte mehr geachtet als in Deutschland.
DIe Strafbarkeit von Beleidigung (185) ist ein Menschenrechtsverstoß:
https://web.archive.org/web/20171208231347/http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/wp-content/uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf