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112 Beiträge seit 21.11.2001

Bundesanwaltschaft ist zuständig

Die Tatsache, dass die Mitglieder einer deutschen
Wahlbeobachter-Delegation nur knapp einem Handgranatenangriff in
Sirnak, einer  kurdische Stadt an der Grenze zum Irak entgingen, der
mit großer Wahrscheinlichkeit von Angehörigen türkischer
Sicherheitsorgane ausging, sind Bundesbürger direkt betroffen. Es
liegt ein begründeter Anfangsverdacht gegen die im einzelnen noch
unbekannten Angehörige der türkischen Armee vor. Deshalb muß die
Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen aufnehmen und kann die Aufnahme
von Ermittlungen nicht verweigern.
Bei dem Anschlag wurden 12 Personen zum Teil lebensgefährlich
verletzt. .

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